FDP beantragt Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:
Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft
Die Stadtverordnentenversammlung beauftragt den Magistrat bis zu Stadtverordnetensitzung im Juni 2012 ein Konzept zur Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft vorzulegen. Ziel der Gesellschaft soll es sein, alle städtischen Wohn-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude zu übernehmen, zu betreiben und zu verwalten. Die Gesellschaft vermietet die übertragenen Gebäude an die Stadt oder andere Nutzer.
Zu den zu übertragenen Gebäuden gehören insbesondere:
- Das Rathaus in Hochstadt
- Die Bürgerhäuser
- Die Kindertagesstätten
- Die Verwaltungsgebäude (z.B. in der Neckarstraße)
- Die Betriebsgebäude (z.B. für die Feuerwehren und den Betriebshof)
- Im städtischen Eigentum befindliche Wohngebäude
Das für die Verwaltung und den Betrieb erforderliche städtische Personal geht in die Gesellschaft über (insb. Hausmeister und Reinigungskräfte).
Die Gesellschaft wird mit hinreichend Eigenkapital ausgestattet, um den Betrieb sicher zu stellen und die übergehenden Gebäude mit einer entsprechend ergänzten Kreditfinanzierung zu bezahlen. Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft soll keinen negativen Jahresüberschuss ausweisen.
Die übergehenden Immobilien werden der Gesellschaft zum gegenwärtigen Buchwert verkauft.
Die Stadt oder eine von ihr betriebene Gesellschaft ist Eigentümer der Immobiliengesellschaft, wobei Minderheitsanteilseigner bis 24,9% sich an der Gesellschaft beteiligen können.
Begründung:
Durch einen privatwirtschaftlichen Betrieb der städtischen Immobilien lassen sich Synergieeffekte und Kostenoptimierungseffekte erzielen, die die Belastung des Haushaltes reduzieren. Angesichts der prekären Haushaltslage ist es erforderlich, diese Effekte zu heben und der Stadt zugute kommen zu lassen. Deshalb sollen die städtischen Immobilien ausgelagert werden und separat betrieben werden.
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit durch eigene Finanzierungen und Gestaltungen der Geschäftsabläufe wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Dies gilt sowohl für das eingesetzte fachkundige Personal wie auch für die eingekauften Leistungen. Die Vermietung an die Stadt und an Dritte soll zu angemessenen Preisen erfolgen. Aufgrund der Mieterstruktur kann die Gesellschaft mit einem gesicherten Mietzulauf rechnen und so die Finanzierung besser absichern, ebenso auch Minderheitenanteilseigner in die Gesellschaft aufnehmen.
Die Gründung einer Immobiliengesellschaft bettet sich in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der städtischen Gesellschaften ein, die das Ziel hat, auch alle steuerlichen Effekte zum Vorteil der Stadt zu heben, die sich aus dem Betrieb der städtischen Infrastruktur ergeben können.
Die Vorberatung sollte im HuFiA erfolgen.