Einholen einer Stellungnahme des Einkaufszentrumsbetreibers

vom

Ergänzung des Beschlussvorschlags

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es wird ein weiterer Punkt 4 ergänzt:

„4. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Stellungnahme des Betreibers des Einkaufszentrums im Plangebiet einzuholen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.“

Begründung:

Der Bebauungsplan dient der Sicherung des Baurechtes für das Einkaufszentrum im Plangebiet und damit der künftigen Nutzung des Areals. Daher ist insbesondere die Stellungnahme des Betreibers zu dem Planentwurf von Belang und sollte aktiv eingeholt werden.