Einhaltung von Stellplatzsatzung und Stadtentwicklungskonzept am Opeleck

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Ziffer 3 der Vorlage erhält folgende Fassung: „Dem städtebaulichen Entwurf für das Grundstück Zeppelinstraße 54 wird als Grundlage der weiteren Planungen mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Planung die Vorgaben des Stadtentwicklungskonzeptes hinsichtlich der Bauhöhen (maximal vier Vollgeschosse) und der Stellplatzsatzung hinsichtlich der zu errichtenden Stellplätze eingehalten werden.“

Begründung:

Das vorliegende Konzept für die Veränderung der Bebauung des Geländes „Am Opeleck“ bietet grundsätzlich das Potential für eine Aufwertung des Areals. Dennoch darf auch diese Planung sich nicht Außerhalb der Vorgaben des Stadtentwicklungskonzeptes und der Stellplatzsatzung bewegen, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Die vorliegende Planung weist jedoch mit sechs Vollgeschossen mehr Vollgeschosse auf, als das Stadtentwicklungskonzept grundsätzlich vorsieht. Ebenso soll bereits jetzt die Zahl der Stellplätze unter der von der Stellplatzsatzung vorgesehenen Größenordnung liegen. Beides ist im Zusammenhang mit der Vereinbarung über den städtebaulichen Vertrag zu korrigieren. Dies ist umso wichtiger, als auf der gegenüberliegenden Seite des Areals eine Bebauung entstehen soll, die sich an den Vorgaben des Stadtentwicklungskonzeptes und der Stellplatzsatzung orientiert.