Einfache Sanierung des Bürgerhauses Bischofsheim

Änderungsantrag zu TOP 6 der STVV am 11.06.2019

Ziffer 3 der Magistratsvorlage wird wie folgt neu gefasst:

3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.9.2016, Drucksache 79/2016, Ziffer 3 zur organisatorischen, funktionalen und baulichen Aufwertung des Bürgerhauses Bischofsheim wird geändert. Der Magistrat wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen für eine vereinfachte Sanierung des Bürgerhauses vorzunehmen. Diese umfasst:

  • Den Verzicht auf eine energetische Sanierung
  • Die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
  • Die Durchführung einer Gastronomie-Sanierung
  • Der Erhalt der bestehenden Vereinsräumen
  • Der Erhalt des Proberaums für das Musik-Corps
  • Der Verzicht auf die Umgestaltung des Vorplatzes des Bürgerhauses

Für die Sanierung wird ein Budget von 1.325 T€ aus dem Investitionsprojekt 61701-HK01 bereitgestellt. Der Sperrvermerk wird für einen Betrag von 1.325 T€ aufgehoben.

Begründung:

Auch die neue vom Magistrat vorgelegte Variante eines Neubaus des Bürgerhauses vermag nicht zu überzeugen. Der Neubau führt zu einer deutlichen Verkleinerung der verfügbaren Nutzfläche und zwingt zahlreiche Nutzer des Bürgerhauses (u.a. die Sportschützen und Kegler) auf andere Standorte außerhalb Bischofsheims auszuweichen. Die kumulierten Kosten für die Erbpacht kommen einem kreditfinanzierten Grundstückskauf gleich, ohne dass die Stadt am Ende das Eigentum erwirbt. Vielmehr fällt das Grundstück nach Ablauf der Pachtzeit mit dem darauf errichteten Bürgerhaus an die Kirche heim.

Die vom Magistrat unterstellte Anschlussverwendung des Grundstücks, auf dem das Bürgerhaus steht, durch private Investoren ist unrealistisch. Dies zeigen die jüngsten politischen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung. Damit kann eine Inwertsetzung nur durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft erfolgen, so dass weitere Investitionen (und Schulden) in Höhe von mehr als 10 Mio. € auf den Konzern Stadt zukommen. Es ist nicht verständlich, warum die Stadt noch weitere Grundstücke hinzupachten soll, wenn dadurch kein Mehrwert geschaffen wird.

Alle vorgelegten Planungen streben eine deutliche Veränderung und Aufwertung (bzw. einen Neubau) des Bürgerhauses an, obwohl dieses dem Grunde nach noch voll funktionsfähig ist. Über architektonische Moderne kann man trefflich streiten, aber so wie der Zustand des Gebäudes einzelnen heute als Veraltet vorkommt, so wird auch jede architektonische Neuorientierung in einigen Jahren wieder veraltet erscheinen. Es ist nicht Aufgabe der amtierenden politischen Gremien, Denkmäler des eigenen Handelns zu hinterlassen, sondern sorgsam mit dem vorhandenen Vermögen umzugehen. Mit einer Ertüchtigung des Brandschutzes und des gastronomischen Bereichs wird dem genüge getan. Damit können die Investitionen auf 1,325 Mio. € begrenzt werden. Gleichzeitig reduzieren sich die Betriebskosten aus der Sanierung auf ca. 2€/m² im Vergleich zu über 12€/m² bei den Neubauvarianten und selbst über 6€/m² für eine Vollsanierung des bestehenden Gebäudes (Variante 3). Zugleich wird die Nutzungseinschränkung auf das unvermeidliche Mindestmaß reduziert.

Schlussendlich ist festzuhalten, dass entgegen der These, dass eine Verschuldung aktuell problemlos sei, da die Zinsen niedrig seien, diese Schuldenaufnahme eine auf Jahrzehnte Bindung der städtischen Mittel für den Schuldendienst bedeuten. Damit entziehen die städtischen Gremien jetzt künftigen Entscheidungsträgern in erheblichen Maße die Verfügungsgewalt über die städtischen Finanzmittel.

Nach alledem bleibt festzuhalten: ein Neubau oder eine Grundsanierung des Bürgerhauses Bischofsheim ist nicht notwendig und damit auch nicht geboten. Was nicht geboten ist, darf aber auch nicht realisiert werden. Deshalb ist die Magistratsvorlage dahingehend abzuändern, dass lediglich eine einfache Sanierung des Bürgerhauses durchgeführt wird.