Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Magistrat keinen Widerspruch gegen die mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung verbundenen Auflagen einlegt

Änderungsantrag zu TOP 5 der 9. Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2012

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die FDP-Fraktion beantragt, nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 5 der 9. Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen:
Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Magistrat keinen Widerspruch gegen die mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung verbundenen Auflagen einlegt.

Begründung:

Das Einlegen des Widerspruchs ist Angelegenheit des Magistrates. Daher kann und soll die Stadtverordnetenversammlung auch nur zur Kenntnis nehmen, dass ein Widerspruch nicht erfolgen wird,