Die Freien Träger sollen auch zukünftig die Gestaltung ihres Wirtschaftsplans in allen Positionen frei gestalten können

Änderungsantrag zu TOP 11 der 9. Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2012

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 11 der 9. Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen:

Ziffer 3 der Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

3. den Magistrat beauftragen, unverzüglich mit den Freien Trägern von Kinderbetreuung in Maintal Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Verträge mit den Freien Trägern dahingehend zu ändern, dass bei der Berechnung der anzurechnenden Einnahmen der Freien Träger die städtischen Gebühren zugrunde gelegt werden.
Begründung:
Die Freien Träger sollen auch zukünftig die Gestaltung ihres Wirtschaftsplans in allen Positionen frei gestalten können. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Eigenständigkeit. Daher sollte die Stadt lediglich bei der Bemessung des Zuschusses die eigenen Gebühren als Bemessungsmaßstab zugrunde legen und darüber hinaus den Freien Trägern keine Vorgaben machen. Darüber hinaus müssen die Freien Träger die Möglichkeit behalten, selber über ihre Einnahme- und Ausgabestruktur zu entscheiden.

Ebenso gehört es zu den wesentlichen Charaktiriska der Freien Träger, dass sie in eigener Kompetenz entscheiden können, welche Kinder sie aufnehmen wollen. So können bestimmte erzieherische Konzepte oder konfessionelle Ausrichtungen maßgeblich für die Aufnahme von Kindern sein, die nicht durch die Stadt überstimmt werden dürfen. Ebenso gehört es zu den Rechten der Eltern, frei zu entscheiden, ob sie ihre Kinder in eine städtische Kita oder zu einem Freien Träger geben. Auch diese Entscheidung soll die Stadt nicht ersetzen. Daher ist eine zentrale Vergabe von Kita-Plätzen abzulehnen.

Die bisherige Formulierung des Punktes 3 führt dazu, dass die Freien Träger zu verlängerten Werkbänken der Stadtverwaltung werden und keine eigene Entscheidungskompetenz in wesentlichen Fragen ihrer Tätigkeitsausübung mehr haben. Eine solche städtische Zentralverwaltung führt dazu, das der Wesensgehalt eines Freien Trägers ausgehöhlt wird und möglicherweise die Träger ihre Arbeit einstellen, da sie nicht unter städtische Administration tätig sein können oder wollen. Dann müsste die Stadt mit erhöhtem Aufwand diese Lücke kompensieren.