Bildung einer interkommunalen Arbeitsgruppe zur Kreisfreiheit Hanaus
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich auf die Bürgermeister aller Kommunen im Main-Kinzig-Kreis zuzugehen und die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe anzuregen, die die Auswirkungen des beabsichtigten Ausstiegs Hanaus aus dem Kreis auf die einzelnen Kommunen ermittelt, die Interessen der im Kreis verbleibenden Kommunen formuliert und gegenüber dem Kreis und der Stadt Hanau vertritt.
Begründung:
Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat am 20.08.2018 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Hanau den Main-Kinzig-Kreis zum 1. April 2021 verlassen soll. Die beabsichtigte Kreisfreiheit Hanaus wird die Situation im Main-Kinzig-Kreis grundlegend und mit derzeit unabsehbaren Folgen in zahlreichen Bereichen verändern.
Landrat Thorsten Stolz hat gegenüber Oberbürgermeister Kaminsky versichert, der Kreis werde Hanau keine Steine auf dem Weg in die Kreisfreiheit in den Weg legen, so dass davon ausgegangen wird, dass der Kreis die Auswirkungen der Kreisfreiheit Hanaus und die sich hieraus für ihn ergebenden Konsequenzen, Aufgaben und Herausforderungen aus seiner Sicht umfassend regeln wird.
Zu erwarten ist jedoch, dass die Kreisfreiheit Hanaus in verschiedensten Bereichen auch Auswirkungen auf die einzelnen Kommunen selbst haben wird. Diese dürften sich insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit, Infrastruktur, Verkehr, Bildung, Gesundheitsversorgung, Rettungsdienste und Regional- und Stadtplanung finden lassen.
Ein umfassender Überblick über die Gesamtheit dieser Auswirkungen und die sich hieraus ergebenden finanziellen, gesellschaftlichen und sonstigen Herausforderungen, insbesondere aber der sich für die im Kreis verbleibenden Kommunen ergebende Handlungsbedarf, ist derzeit nicht abseh- und daher auch nicht kalkulierbar.
Angesichts der bereits für das Jahr 2021 angestrebten Kreisfreiheit erscheint es dringend geboten, dass sich die im Kreis verbleibenden Kommunen schnellstmöglich auf einen gemeinsamen Weg machen, um gemeinsame Interessen und berechtigte Anliegen auszuloten, zu bündeln und als kommunale Familie gegenüber dem Kreis und auch der Stadt Hanau geltend zu machen. Nur so lässt sich sicher verhindern, dass einzelne Kommunen von den sich aus der Kreisfreiheit Hanaus ergebenden Auswirkungen möglicherweise überrascht oder – schlimmer noch – überfordert werden.
Die Beantwortung einer Anfrage im Landtag zeigt, dass bei der Entscheidung des Landtags über die Kreisfreiheit auch die Interessen der angrenzenden Kommunen zu berücksichtigen sind. Umso wichtiger ist, dass diese ihre Interessen auch wahrnehmen.
Der Antrag ist unabhängig von der Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Kreisfreiheit Hanaus, die im Februar beantwortet werden soll, zu beschließen. Die Ergebnisse der Anfrage bilden die künftige Gesprächsgrundlage des Magistrates in dieser Arbeitsgruppe.