Berichterstattung der Maintal Beteiligungsgesellschaft in den Gremien

Antrag in der 27. Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Geschäftsführung der Maintal Beteiligungsgesellschaft auf, regelmäßig in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, der der Einbringung des Haushaltes in die Stadtverordnetenversammlung vorausgeht, in nicht-öffentlicher Sitzung über die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft zu berichten. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie sich die beabsichtigten Investitionen der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften auf die mittel- und langfristige Ertragslage der Gesellschaft (MBG) auswirken werden.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, über die Gesellschafterversammlung der MBG auf den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der MBG einzuwirken, dass die Geschäftsführung der MBG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften durch Beschlussfassungen sicherstellt, dass diese keine Investitionen tätigen, die nicht im von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt mit seinen Wirtschaftsplan abgebildet sind und die potentiell das Wohl der MBG gefährden.

Begründung:

Die MBG als Holdinggesellschaft vereinigt alle Gesellschaften des Konzerns Stadt Maintal unter sich und sorgt über den Ausgleich zwischen den Gesellschaften dafür, dass dieser Konzern auf finanziell gesunden Füßen steht. Den Rahmen ihres Handelns erhält die MBG über die beschlossenen Wirtschaftspläne. Die Tochtergesellschaften der MBG haben die Möglichkeit, eigenständige Beschlüsse in Ihren Gremien zu fassen, die nicht zwangsläufig das Gesamtwohl des Konzerns im Blick haben. Soweit diese Beschlüsse nicht im Einklang mit den von der STVV genehmigten Wirtschaftsplänen stehen, sollte die Geschäftsführung der MBG aufgefordert werden, entsprechend einzugreifen.

Damit die STVV einen Einblick in die Geschäftsentwicklung der MBG bekommen kann, ist es sinnvoll, dass die Geschäftsführung regelmäßig vor Beginn der Haushaltsberatungen in einer nicht-öffentlichen Beratung des Haupt- und Finanzausschusses zur Entwicklung der Gesellschaft berichtet und insbesondere die Wirkung von vorgesehenen Investitionen in der MBG und ihren Tochtergesellschaften berichtet. Diese Informationen sind angesichts des großen und weiter zunehmenden Investitionsvolumens des Konzerns MBG und damit der darin inne liegenden Risiken für die Stadt und den Haushalt für eine sorgsame Beratung des Haushaltes von besonderer Bedeutung.