Aufhebung Vorkaufsrechtssatzung „Gewerbegebiet Maintal West, Flur 22“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorkaufsrechtssatzung „Gewerbegebiet Maintal West, Flur 22“, in Kraft getreten am 25.09.2024, wird aufgehoben.
Begründung:
Die Vorkaufsrechtssatzung diente dazu, zu verhindern, dass eine Entwicklung des Gebietes, die nicht im Einklang mit den Zielen des Bebauungsplans steht, zu verhindern. Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke, auf die die Satzung vornehmlich abzielte, verkauft. Das Vorkaufsrecht wurde nicht gezogen, auch weil nach Ansicht der zuständigen Dezernentin die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Hier wurde eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, die auch an Nachkäufer weitergegeben werden muss.
Bei den verbleibenden noch nicht veräußerten Grundstücken, die einem Eigentümer gehören, ist nicht davon auszugehen, dass das Vorkaufsrecht zum Zuge kommen wird. Weder verfügt die Stadt über die notwendigen finanziellen Mittel, um den zu erwartenden Veräußerungswert zu decken, noch kann sich die Stadt einer Abwendungsvereinbarung entziehen, die darauf abzielt, die planerischen Ziele des Bebau-ungsplans zu erfüllen. Damit kann die Satzung keine effektive Steuerungswirkung mehr entfalten und ist daher aufzuheben.