Aufhebung der Satzung der Stadt Maintal über die Gestaltung baulicher Anlagen in den historischen Ortskernen der Stadtteile Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen
Änderungsantrag zu TOP 12 der 31. STVV
§1 des Satzungsentwurfs wird wie folgt neu gefasst:
„Die Satzung der Stadt Maintal über die Gestaltung baulicher Anlagen in den historischen Ortskernen der Stadtteile Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen wird aufgehoben.“
Begründung:
Die Satzung schränkt die Eigentümer von Häusern in den historischen Ortskernen unnötig in der Nutzung und Gestaltung ihres Eigentums ein. Notwendige Maßnahmen aus Denkmalschutzsicht können über die Erklärung von einzelnen Gebäuden zu Denkmälern ausreichend gesichert werden, ohne dass dadurch halb Maintal mit Veränderungssperren versehen wird. Daher ist diese bürokratiefördernde und Bürgerferne Satzung aufzuheben.