Antrage zur Hundesteuer
Die Hundesteuer ist Bestandteil der eigenständigen Einnahmen der Stadt. Die städtische Satzung sieht vor, unterschiedliche Steuersätze zu erheben. Der Haushaltsansatz beläuft sich auf insgesamt 190.000€.
Die FDP-Fraktion fragt den Magistrat hierzu:
- Wieviel Hunde wurden 2019 jeweils nach dem Steuersatz für den ersten Hund, dem zweiten Hund, dem Steuersatz für „weitere Hunde“ besteuert?
- Wie viele Hundezüchter wurden 2019 pauschal besteuert?
- Wie viele Hunde wurden 2019 nach dem Steuersatz für gefährliche Hunde besteuert?
- Für wie viele Maintalpassbesitzer wurden eine reduzierte Besteuerung gewährt und wie viele Hunde betraf dies in 2019?
- Für wie viele Hunde wurde eine Steuerbefreiung nach §6 bzw. eine Steuerminderung nach §7 der Hundesteuersatzung in 2019 gewährt?
- Bei wie vielen Hunden wurde 2019 im Zuge von Kontrollen festgestellt, dass sie nicht steuerrechtlich korrekt angemeldet wurden und wurden neben der Nacherhebung der Steuer für diese Hunde auch Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Halter eingeleitet?