Antrag zu TOP 5 der Tagesordnung der 18. Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2018 – Bürgerhaus

Änderung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

  1. Die Beschlussfassung über die Vorlage wird bis zur Sitzung im September 2018 zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur Sitzung im September 2018 zu konkretisieren, für welche Maßnahmen er die freiwerdenden Mittel gemäß Ziffer 3 der Beschlussvorlage verwenden will.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzulegen, von welchen Annahmen er bei der ursprünglichen Budgetierung für das Projekt ausgegangen ist, auf welchen Grundlagen er diese Annahmen getroffen hat und welche externen Planer er dabei mit einbezogen hat. Er wird zudem aufgefordert die Abweichungen in den einzelnen Planungselementen darzustellen. Dazu gehört auch das Aufzeigen der Kosten, die im Rahmen des neuen Planungsansatzes auf eine Veränderte Nutzung, die optische Aufwertung (äußeres Erscheinungsbild) bzw. die neue Strukturierung des Gebäudes zurückzuführen sind.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, warum ihm bisher nicht bekannt war, dass das Gebäude nicht den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht und warum ihm nicht bekannt war, dass das Gebäude nicht dem Zustand entspricht, den es gemäß Baugenehmigung zu haben hätte. Ebenso ist darzustellen, wann zuletzt eine Bestandsaufnahme des Instandhaltungsbedarfs Gebäudes erfolgt ist und warum dabei die nunmehr bekannt gewordenen Schäden nicht erkannt wurden.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, welche wirtschaftlichen Effekte eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Bischofsheim im Vergleich zum weiteren Betrieb der bestehenden Bausubstanz haben würde. Dabei sind alle Kosten (inkl. Abschreibung und Verzinsung) zu berücksichtigen.
  6. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, welche Bestandteile des Bürgerhauses durch die neue Projektplanung nicht tangiert werden und warum diese Gebäudeteile nicht mit eingebunden wurden. Außerdem hat er darzustellen, welche zusätzlichen Planungs- und Umbauanforderungen sowie welche zusätzlichen Kosten sich ergeben, wenn bei der Beschlussfassung zu Drucksache 961/2018 (Proberaum Musik Corps) die Ziffer 3.III zum Tragen kommt.
  7. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, wie während der Umbauzeit von annähernd 2 Jahren die im Bürgerhaus Bischofsheim stattfindenden Veranstaltungen verlegt werden können und welches alternative Raumkonzept hierfür entwickelt wurde. Es ist darzustellen, welche Veranstaltungen aus Sicht des Magistrates nach einer solchen Interimszeit in das Bürgerhaus zurückkehren können und welche Veranstaltungen möglicherweise dauerhaft nicht mehr stattfinden können bzw. werden. Hierbei ist auch darzustellen, wie mir dem Proberaum im ehemaligen Jugendzentrum verfahren werden soll. Es ist darzustellen, welche Verlagerungskosten erwartet werden bzw. wie die Vereine wirtschaftlich unterstützt werden sollen, die verdrängt werden.
  8. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, ob im Rahmen der Planungen für das Dienstleistungszentrum in Dörnigheim ein Sitzungssaal vorgesehen ist, der für Veranstaltungen vorgesehen werden kann, die derzeit im Bürgerhaus Bischofsheim stattfinden.
  9. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse darzustellen, wie ein zeitlicher Bauablauf aussehen könnte, bei dem zunächst das Dienstleistungszentrum in Dörnigheim realisiert wird und erst danach eine Sanierung des Bürgerhauses in Bischofsheim in Angriff genommen wird. Die Implikationen eines solchen Ablaufs (inkl. Kostenwirkung) sind aufzuzeigen.

Begründung:

Die Magistratsvorlage zeigt auf, dass die Sanierung des Bürgerhauses Bischofsheim ein weit höheres finanzielles Engagement erfordert, als bisher angenommen. Daher benötigt die Stadtverordnetenversammlung eine umfassende Informationsgrundlage, um angemessen entscheiden zu können. Diese Informationen müssen den gemeinsam tagenden Ausschüssen vorab vorgelegt werden. Insbesondere muss der Magistrat deutlich machen, warum es zu einer so gravierenden Fehleinschätzung über den Sanierungsbedarf kommen konnte.

Der Umfang der vom Magistrat vorzulegenden zusätzlichen Informationen ergibt sich aus dem Antragstext.

Angesichts der aufgerufenen Kosten ist zudem vertieft zu prüfen, ob die energetische Sanierung des Bürgerhauses noch eine sinnvolle Maßnahme ist.