Antrag zu TOP 11 der Tagesordnung der 18. Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2018 – Kindertagespflege
Ergänzung der Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die beigefügte Richtlinie wird wie folgt geändert:
In Ziffer 2.2 werden im 3. Anstrich die Worte „höchstens jedoch in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen“ gestrichen.
Begründung:
Das Land bezuschusst den Besuch von Kindertagesstätten für 6 Stunden pauschal mit 135,60 €. Im Gegenzug entfallen die Betreuungsgebühren. Die Stadt vereinnahmt diese Gelder vollständig. Es besteht kein Grund, dass die Stadt die Gelder nicht vollständig an die Kindertagespflegestellen weiterreicht, die Kinder betreuen. Diesen Einrichtungen stehen die Gelder zu. Alles andere wäre eine gewillkürte Ergebnisverbesserung der städtischen Kassen auf Kosten der Kindertagespflege.