Anpassung der Kita- und Hort-Gebühren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zur Sitzung, in der der Haushaltsentwurf 2021 eingebracht wird, eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung der Stadt Maintal für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen einzubringen, die folgende Änderungen vorsieht:
- Die tatsächlich erhobene Gebühr für die Betreuung von Kindern in der Krippe (1-3 Jahre) wird der erhobenen Gebühr für die Betreuung in der Kita (3-6 Jahre) gleichgestellt.
- Die Betreuungspakete im Hort werden einheitlich um 100 € ermäßigt.
- Die Senkung der Gebühren soll zum August 2021 in Kraft treten.
Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Regelung für die Zuschüsse für freie Träger und Tagesmütter und Tagesväter zu entwickeln, die die Betreuung in diesen Einrichtungen gleichstellt. Die Erhöhung der Zuschüsse soll sich dabei in der Größenordnung bewegen, wie die städtischen Gebühren bei vergleichbaren Betreuungsfällen gesenkt werden.
Der Magistrat wird beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Veränderungen der Gebühren und Zuschüsse im Haushaltsentwurf 2021 einzuarbeiten.
Begründung:
Die Betreuung der Kinder in den Kitas und Krippen sowie in den Horten ist nicht nur ein unverzichtbarer Baustein bei der frühkindlichen Bildung, sondern trägt maßgeblich dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb ist es wichtig, dass besonders im Bereich der Krippenbetreuung und der Hortbetreuung zusätzliche Erleichterungen für die Familien geschaffen werden. Dies kann unter anderem durch eine Absenkung der Betreuungsgebühren in die Größenordnung der Betreuungsgebühren für die Kita-Betreuung erfolgen, so dass faktisch eine 6-stündige Betreuung der Kinder kostenfrei gestellt wird.
Im Detail bedeutet dies, dass die Krippenbetreuung mit einem 5- oder 6-Stundenplatz Gebührenfrei erfolgt. Die Betreuung mit einem 8-Stundenplatz erfolgt mit einer Gebühr von 60€ und bei einem 10-Stundenplatz mit 112€. Bei der Hortbetreuung reduzieren sich die Gebühren jeweils auf 60€, 110€ und 140€. Die Sozialstaffel bleibt hiervon unberührt.
Da nicht nur die Stadt Einrichtungen zur Betreuung von Kindern unterhält, sondern auch freie Träger, muss sichergestellt werden, dass diese Einrichtungen vergleichbare Bedingungen erhalten, wie die städtischen Einrichtungen. Dies kann durch eine Anpassung der Zuschussregelungen erfolgen.
Die vorgeschlagenen Veränderungen führen zu einer Reduktion der städtischen Einnahmen bzw. einer Erhöhung der stätischen Ausgaben in der Größenordnung von über einer halben Million Euro. Dieses Volumen muss im Haushalt abgebildet werden. Daher soll die Senkung erst mit Wirkung zum Kita-Jahr 2021 ab August 2021 in Kraft treten und kann damit in dem noch zu beschließenden Haushalt 2021 abgebildet werden und wirksam werden, wenn dieser genehmigt wurde. Ein Finanzierungsvorschlag für den Haushalt 2020 ist somit nicht erforderlich.
Da die genaue Formulierung der Satzungsänderung komplizierter ist, um etwaige künftige Erstattungsansprüche vom Land nicht zu verlieren, soll der Satzungsvorschlag vom Magistrat erarbeitet werden und der Stadtverordnetenversammlung zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2021 vorgelegt werden. Gleiches gilt für die zu treffenden Zuschussregelungen für die nicht-städtischen Einrichtungen.