Anfrage zur Windkraftplanung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:
Die Regionalversammlung Süd-Hessen und die Verbandskammer des Planungsverbands diskutieren derzeit über die Windvorranggebiete in der Region und damit auch in Bezug auf die Stadt Maintal. Dabei versuchen dem Vernehmen nach die Rot-Grünen Mehrheiten in beiden Versammlungen eine deutliche Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen durchsetzen zu wollen, die nicht im Einklang mit dem geltenden Landesentwicklungsplan stehen. Insbesondere wollen diese Mehrheiten erreichen, dass die Windkraftanlagen mit 750 Metern näher an die Siedlungsgebiete heran rücken sollen, als im LEP mit 1.000 Meter vorgesehen. Ebenso sollen bereits geringere Windgeschwindigkeiten ausreichen, um ein Vorranggebiet ausweisen zu können.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass nach dem Energiekonsens des Landes Hessens eine Energieleistung von 28 Terawattstunden und keine Flächengröße festgeschrieben wurde, die in jeder Kommune einzuhalten ist?
- Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, wie der Regionalverband zu Aussagen kommt, wie viel Prozent der Flächen in Regionalverband als Vorrangfläche ausgewiesen werden können, obwohl von diesem Verband noch kein Plan veröffentlicht wurde?
- Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, welche Flächen (inkl. Größe) auf dem Gebiet der Stadt Maintal als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen werden können, wenn die Kriterien des Landesentwicklungsplans zugrunde gelegt werden?
- Wie groß wären diese Flächen, wenn es nach dem Willen der rot-grünen Mehrheit in der Regionalversammlung und in der Verbandskammer gehen würde (Siedlungsabstand 750 Meter, Windgeschwindigkeit 5,50 m/s in 140 Meter Höhe)?
- In wie weit sind die Standorte für die in Maintal aktuell geplanten Windkraftanlagen im Einklang mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans?
- Welche Schritte hat der Magistrat unternommen, um gegen eine derartige Ausdehnung der Vorranggebiete auf dem Gebiet der Stadt und in ihrem unmittelbaren Umfeld vorzugehen?
- Beabsichtig der Magistrat, den Bau der auf Maintaler Gemarkung vorgesehenen Windkraftanlagen so schnell voran zu treiben, dass eine Genehmigung nach §35 BauGB möglich ist, weil noch kein rechtsgültiger Regionalplan vorliegt?