Anfrage zur Maintal Beteiligungs Gesellschaft
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:
Im Rahmen der Diskussion über die Übernahme der restlichen Anteile der MWG haben die Geschäftsführer der MBG als Anteilstragende Gesellschaft darauf hingewiesen, dass die finanzielle Situation der MBG angespannt ist. Daher gelte es, genau zu prüfen, ob die MBG eine solche finanzielle Belastung stemmen kann, wie sie sich aus dem Anteilskauf ergibt.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:
- Welches Ergebnis haben nach derzeitigem Kenntnisstand die städtischen Gesellschaften MWG, MBG und SVM in 2015 erzielt?
- Welche Ergebnisse erwartet der Magistrat nach aktueller Kenntnis für das Haushaltsjahr 2016 bei den drei Gesellschaften?
- Welche Voraussetzungen müssen hierfür eintreten?
- Besteht nach Einschätzung des Magistrates unter Berücksichtigung der derzeitigen Beschlüsse (z.B. Übernahme Restanteile MWG, Entfall Kreiszuschuss zum Maintalbad) und geplanter Beschlüsse (Übernahme Klimaschutzmaßnahmen, Ausweitung Angebot Busverkehr) die Möglichkeit, dass die MBG ein defizitäres Ergebnis in den Jahren der Finanzplanung erzielt?
- Welche Folgen hätte ein defizitäres Ergebnis der MBG für die Gesellschaft bzw. den städtischen Haushalt?
- Ist ein (dauerhaftes) Defizit der MBG und dessen Abdeckung durch eine Verlustabdeckung im städtischen Haushalt rechtlich zulässig?