Änderungsantrag zur Nutzung von Parkplätzen für die E-Mobilität (TOP 18 der STVV am 30.04.2018)

Die Worte „Von den insgesamt vier Ladepunkten sind mindestens zwei Ladepunkte
für die Öffentlichkeit verfügbar zu halten.“ werden ersetzt durch die Worte „Die
vier Ladepunkte sind für die Öffentlichkeit verfügbar zu halten.“ zu ersetzen.

Begründung:
Die Elektromobilität ist insgesamt zu fördern, daher sind die Ladepunkte allgemein
für die Öffentlichkeit bereit zu halten. Dies steht auch nicht im Widerspruch zur Förderung
durch das Land. Angesichts der Nutzungsquoten besteht kein Problem darin,
die Ladepunkte parallel für die Öffentlichkeit und für das Unternehmen 4Express zu
nutzen.