Änderungsantrag zum Kinderförderungsgesetz

vom

Änderungsantrag zu Top 31 der Tagesordnung der 12. Stadtverordnetenversammlung am 11.03.2013

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 31 der 12. Stadtverordnetenversammlung auf die Tagesordnung:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt gefasst:

„Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass sie an dem hessischen Erziehungs- und Bildungsplan als Maßstab für die Betreuung der Kinder in Kindestagesstätten auch nach Verabschiedung des neuen KiFöG festhält. Auch zukünftig sollen Fachkräfte die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten sicherstellen. Der Einsatz von sogenannten fachfremden Personal kommt allenfalls bei besonderen pädagogischen Konzepten, die mit Zustimmung der Eltern entwickelt werden in Frage. Dabei ist an die Eignung des fachfremden Personals höchste Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation zum Umgang mit Kindern zu stellen.

Zur kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und der dazu vorbereitenden Sitzung des Sozialausschusses legt der Magistrat einen Bericht zu den Auswirkungen des geplanten KiFöG auf die Stadt Maintal vor. Dabei stellt er unter Berücksichtigung der Anzahl der am 1.4.2013 in Maintal in den städtischen und privaten Kindertagesstätten betreuten Kinder insbesondere dar:

Begründung:

Der hessische Städtetag hat in der Anhörung des Hessischen Landtags seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf erklärt und auf die Vorteile des Gesetzes hingewiesen. Daher geht die Intention des Ursprungsantrags ins Leere. Für die Stadt Maintal kommt es vielmehr darauf an, zu erkenn, welche Folgen das Gesetz tatsächlich für die Betreuung der Kinder in der Stadt hat. Dabei soll der bisherige Standard der hohen Betreuungsqualität in Maintal nicht geschmälert werden. Die FDP möchte daher eine entsprechende Information durch den Magistrat erwirken, um daraus die notwendigen poltischen Beschlüsse abzuleiten, die die Stadtverordnetenversammlung treffen sollte.