Änderungsantrag zu TOP 6 – Bebauungsplan Eichenheege
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ziffer 3 der Vorlage wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen:
– Eine Ausnahmeregelung von der Stellplatzsatzung erfolgt nicht. Die er-forderlichen Parkplätze sind im Planungsgebiet nachzuweisen. - Es wird ein weiterer Punkt 4 eingefügt:
„4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass mit der Realisierung des Geschosswohnungsbaus im Baufeld WA2 durch die MIG das Ziel von mindestens 30% Sozialen Wohnungsbau in einem Bebauungsplangebiet erreicht wird und weiterer sozialer Wohnungsbau in den Baufeldern WA1, WA3, WA4 und WA5 nicht vorgeschrieben werden soll.“
Begründung:
Zu 1:
Hinsichtlich des beabsichtigten Bebauungsplans ist festzuhalten, dass eine Reduzie-rung der Stellplatzanforderungen unter die Vorgaben der Stellplatzsatzung künftige Konflikte in dem neuen Gebiet vorprogrammiert. Dies gilt es zu vermeiden. Eine Ab-weichung von der Stellplatzsatzung ist daher abzulehnen.
Zu 2:
Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Areals sollte klargestellt werden, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, beim Geschosswohnungsbau mindestens 30% sozialen Wohnungsbau vorzusehen, durch die Realisierung des Wohnfeldes WA2 in der Verantwortung der MIG erfüllt wird. Dies gilt unabhängig von sonstigen Beschlüssen zu diesem Bebauungsplan.