Änderungsantrag zu TOP 14.2 (Antrag zum Klimawandel)
Änderung der Ausschussfassung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ziffer 1, Satz 1 der Vorlage wird wie folgt neu gefasst:
„Die Stadtverordnetenversammlung Maintal stellt fest, dass der Klimawandel eine reale Erscheinung ist.“
In Ziffer 1, Satz 4 wird das Wort „Klimanotstand“ durch „Klimawandel“ ersetzt.
Begründung:
Der Klimawandel ist eine unbestrittene Tatsache, die es erforderlich macht, sowohl zur Reduzierung des Wandels an sich wie auch zur Bewältigung der Folgen zu handeln. Dazu dient der Rahmen des Pariser Abkommens, zu dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Damit steht auch Maintal in der Verpflichtung zu handeln. Die Feststellung eines Klimanotstandes stellt jedoch eine Übertreibung dar, die zudem schon aus dem Begriff „Notstand“ und den damit zu verbindenden Aktionen her nicht angebracht ist. Wenn der Notstand ausgerufen wird, handelt die Exe-kutive und die Legislative ist ausgeschaltet. Das bedeutet, es wird angeordnet und nicht mehr demokratisch entschieden. Wenn also Maintal den Notstand erklärt, muss der Magistrat alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Notstandes unverzüglich ergreifen und die Stadtverordnetenversammlung hat keine Partizipationsmöglichkeiten mehr. Schon weil dies nicht die Intention der Stadtverordneten-versammlung sein kann, darf sie keinen „Klimanotstand“ feststellen.