Änderungsantrag zu TOP 12.1 der 11. Stadtverordnetenversammlung

Änderung des Beschlusstextes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 wird das Wort „zustimmend“ gestrichen.

 

Im Konzept für Wohnraumförderung werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Seite 5, letzter Absatz wird nach „freien Landschaft“ eingefügt:

„Dieses Leitbild hat für die Zukunft unverändert bestand.“

In Seite 8, zweiter Absatz wird am Ende ergänzt:

„Dieser Bedarf ist im regionalen Flächennutzungsplan für Maintal nicht abgebildet und geht über die Leistungsfähigkeit der Stadt hinaus.“

In Seite 9 wird am Ende ein neuer Absatz ergänzt:

„Zu den Infrastrukturanforderungen zählt auch eine gut ausgebaute überörtliche Verkehrsinfrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr und den Individualverkehr. Nur so ist es möglich, die ständig steigenden Verkehrsströme, die durch die Ausweitung der Wohngebiete entstehen, zu bewältigen. Daher setzt der weitere Ausbau von Wohngebieten in Maintal voraus, dass auch die Nordmainsche S-Bahn und die Autobahnanbindung über den Riederwaldtunnel realisiert werden.“

In Seite 10, Auflistung Ziffer h) werden die Worte „, oder aber mindestens Innen und Außen“ gestrichen.

In Seite 10 in der Auflistung wird eine weitere Ziffer j) mit folgendem Text eingefügt:

„j) Bau von kleineren Wohnungen (45 – 60 m²) zur Abdeckung des Bedarfs zunehmender Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte“

In Seite 11 in der Auflistung am Ende der Ziffer c) anfügen:

„Dabei wird darauf geachtet, dass die in den 70er-Jahren erfolgten Bausünden nicht wiederholt werden.“

In Seite 11 wird in der Auflistung in Ziffer d) am Ende ergänzt:

„Hierzu wird das Instrument der MIG genutzt.“

In Seite 11 werden in der Auflistung in der Ziffer f) die Worte „der Stadt“ durch „der städtischen Gesellschaft MIG“ ersetzt.

In Seite 11 im vorletzten Absatz wird nach „Richtung aktiv.“ ergänzt:

„Allerdings stellen die Kommunen um Maintal herum kaum begünstigten Wohnraum zur Verfügung, sondern konzentrieren sich auf Einzel- und Reihenhaussiedlungen.“

In Seite 11 vorletzter Absatz wird am Ende eingefügt:

„Hierbei wird die angemessene Bürgerbeteiligung aber nicht vernachlässigt.“

In Seite 11, letzter Absatz, erster Satz wird das Wort „sollte“ durch „soll“ ersetzt werden.

In Seite 12, erster Absatz wird am Ende ergänzt:

„Hierzu zählen auch Hinterliegerbebauungen.“

In Seite 12, drittletzter Absatz wird am Ende (nach „Freiflächen zusammen“) ergänzt:

„Grundsätzlich soll durch die Schaffung von neuem Wohnraum eine Grenze von 38 Wohneinheiten pro Hektar bzw. 8.000 Einwohnern pro Quadratkilometern nicht überschritten werden.“

In Seite 12, vorletzter Ansatz wird das Wort „objektive“ gestrichen.

In Seite 12 wird der letzte Absatz „Strategisch … werden.“ gestrichen.

In Seite 13 werden im 2. Absatz die Worte „eine eigene strategische Einheit, Immobiliengesellschaft,“ durch „die MIG“ ersetzt.

In Seite 13, dritter Absatz, erster Satz, werden die Worte „und mit … verhandeln“ gestrichen.

In Seite 13, vierter Absatz wird am Ende angefügt:

„Eine Entwicklung dieser Flächen wird erst angegangen, wenn die Nordmainsche S-Bahn und der Autobahnanschluss über den Riederwaldtunnel realisiert sind.“

In Seite 14, zweiter Anstrich werden die Worte „und ggf. Nachverdichtung“ gestrichen.

In Seite 14, dritter Anstrich wird im ersten Satz nach „Maße“ ergänzt:

„in den aktuell zur Entwicklung vorgesehenen Flächen“

In Seite 14 wird am Ende der Spiegelstrichaufzählung ein neuer Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut angefügt:

„Neubauten: Bei Neubauten für Geringerverdienende und für Ein-bis Zwei-Personen-Haushalte sind vorrangig Wohneinheiten der Größe von 45 bis 75 Quadratmeter zu schaffen.“

In Seite 16 wird im zweiten Absatz nach „den Mietwohnungsbau“ ergänzt:

„ mit Wohnungen von 45 bis 75 Quadratmeter“

In Seite 18 wird im dritten Absatz wird das Wort „Nachverdichtungsbereichen“ ersetzt durch „Erweiterungsflächen bis zu einer Größe von 38 Wohneinheiten pro Hektar bzw. 8.000 Einwohner pro Quadratkilometer“

In Seite 18 vorletzter Absatz wird der Satz „Auf die Erhebung … verzichtet.“ Ersetzt durch:

„Der Erbpachtzins wird für die Dauer der Belegungs- und Mietpreisbindung von 30 Jahren auf die Hälfte des Marktüblichen Satzes begrenzt.“

In Seite 19 in Punkt 4. Mietpreisbindung wird der Wert „25%“ durch „15%“ ersetzt.

In Seite 20 wird der Punkt „Freiflächenplan … Grundstückes“ ergänzt:

„unter Beachtung der Grenze von 38 Wohneinheiten/ha und 8.000 Einwohnern/Km²“

In Seite 20 wird im Punkt „Kubatur des Gebäudes mit Ansichten“ ergänzt:

„, bis maximal 4 Vollgeschosse und 13m Traufhöhe.“

In Seite 20 wird im Punkt „… Wohnungsgrößen“ ergänzt:

„, vorzugsweise von 45-, 60- und 75 m²“

In Seite 20 wird der Punkt „Besonderheiten“ gestrichen

In Seite 21, zweiter Absatz wird nach „… festgelegt“ wie folgt ergänzt:

„Der Preis darf maximal 20% unter dem Bodenrichtwert liegen.“

In Seite 21, dritter Absatz werden die Worte „deutlich unter dem Verkehrswert“ ersetzt durch:

„maximal 20% unter dem Bodenrichtwert“

In Seite 22 wird der Punkt „Freiflächenplan … Grundstückes“ ergänzt:

„unter Beachtung der Grenze von 38 Wohneinheiten/ha und 8.000 Einwohnern/Km²“

In Seite 22 wird im Punkt „Kubatur des Gebäudes mit Ansichten“ ergänzt:

„, bis maximal 4 Vollgeschosse und 13m Traufhöhe.“

In Seite 22 wird der Punkt „Besonderheiten“ gestrichen

In Seite 24, die Ziffer C)  „Vergabe von vergünstigten Baugrundstücken an Selbst-Bauherren“ wird gestrichen.

 

Begründung:

Eine Kenntnisnahme ist nicht qualifiziert. Daher ist das Wort „zustimmend“ zu streichen.

Die zahlreichen Änderungen am Wohnraumkonzept dienen dazu, dieses weiter zu präzisieren und die Grenzen der Entwicklung der Stadt beim Wohnraum zu definieren. Dies gilt insbesondere für die Dichte der Wohnbebauung, die 38 Wohneinheiten pro Hektar bzw. 8.000 Einwohner nicht überschreiten soll. Weiterhin sollen zunächst nur die Flächen entwickelt werden, die derzeit konkret in der Planung sind. Darüber hinaus gehende Erweiterungen der Stadt sind erst dann möglich, wenn die überörtliche Anbindung der Stadt durch den Riederwald und die Nordmainsche S-Bahn gesichert sind.

Deutlich werden muss auch, dass die Wohnbaulandentwicklung auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung durch die MIG zu erfolgen hat und keine zusätzlichen Kapazitäten in der städtischen Verwaltung aufgebaut werden sollen.

Ein zwingender Grundsatz der Wohnraumentwicklung muss sein, dass die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung hat. Deshalb sind etwaige Aufweichungen dieses Grundsatzes im Konzept zu streichen.

Insgesamt muss das Konzept den Anspruch haben, die Fehlentwicklungen der 50-70er Jahre, die zu massiven Bausünden in der Stadt geführt haben, zu korrigieren. Maintal darf sich nicht erneut durch Frankfurt eine Verdrängungsentwicklung aufdrängen lassen und im Gegensatz zu allen umliegenden Kommunen die Problembereiche aufnehmen, die Frankfurt nicht mehr haben will.

Die Förderung von Selbstbauherren macht vor dem Hintergrund der für diese Einkommensgruppe unkalkulierbaren Risiken (Privat-Insolvenz) nicht vernünftig. Daher soll diese Förderung nicht stattfinden.