Änderungsantrag zu TOP 10 – Energiemanagementsystem
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
„Für den Betrieb des Systems ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung der einzusetzenden Personalressourcen dem HuFiA vorzulegen. Dabei ist aufzuzeigen, ob zusätzliche Personalstellen geschaffen werden sollen.“
Begründung:
Das Energiemanagementsystem ist nur dann sinnhaft, wenn es unter Berücksichtigung aller für den Betrieb erforderlichen Ressourcen – einschließlich der Personalressourcen – zu einer Reduktion der Energiekosten bei den kommunalen Liegenschaften führen wird. Dies ist über eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnung nachzuweisen. Insbesondere muss diese Rechnung vorliegen, bevor weitere Personalstellen aufgebaut werden.
Nur die Ausnutzung von Fördermöglichkeiten alleine rechtfertigt noch keine Investition in neue Systeme, zumal die dauerhaften Betriebskosten an der Stadt hängen bleiben.