Änderungsantrag zu TOP 10 der STVV am 4.2.2019

Änderung der Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
1. Der Punt a) wird gestrichen.
2. Es wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend des Vertrages jährlich in der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine erneute Entscheidung über die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes herbei zu führen.“

Begründung:
Zum jetzigen Zeitpunkt kann mangels adäquater Ersatzflächen das Sonderkündi-gungsrecht nicht ausgeübt werden. Daher ist entsprechend der Magistratsentschei-dung der Punkt b) zu beschließen.
Der Vertrag ermöglicht in den Folgejahren jedes Jahr die Ausübung des Sonderkün-digungsrechtes. Diese Option ist dann auszuüben, wenn Ersatzflächen (z.B. in dem Verwaltungsgebäude Kirchgasse) vorhanden sind. Deshalb muss die Stadtverordne-tenversammlung sich so lange mit der Angelegenheit befassen, bis das Kündigungs-recht ausgeübt werden kann.