Änderungen des Entwurfs des Regionalen Flächennutzungsplans

Ergänzung der Beschlussvorlage des Magistrates (Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungslans im Rahmen der Offenlage)

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Der Magistrat wird beauftrag, folgende Punkte als Forderungen der Stadt Maintal im Rahmen der Anhörung zum Regionalen Flächennutzungsplan mit aufzunehmen:

  1. Die Fläche „MAINT_1_W“ wird als Grünfläche (GF) für ökologische Ausgleichs-maßnahmen ausgewiesen. Ziffer 25 in Anlage 1 der Vorlage ist entsprechend anzu-passen
  2. Die Fläche „MAINT_5_W“ wird zu maximal 50% als künftige Wohnfläche (W) und für die Restfläche als Fläche für Kleingärten (Grünfläche, GF) ausgewiesen.
  3. Die Fläche „MAINT_10_G“ wird als Grünfläche (GF) für ökologische Ausgleichs-maßnahmen aufgewiesen.
  4. Die Fläche „MAINT_23_GF“ wird als gemischte Fläche (Wohnbebauung und Grünfläche) ausgewiesen. Ziffer 24 in Anlage 1 der Vorlage ist entsprechend anzu-passen.
  5. In Ziffer 21 der Anlage 1 ist zu präzisieren, dass auch ein Jugendzentrum im Rah-men des Mehrgenerationenwohnens weiterhin möglich sein soll.
  6. In Ziffer 26 der Anlage 1 ist zu ergänzen, dass in dem Gebiet eine Kindertages-stätte geplant ist. Ebenso ist die Ausweisung Fläche der im Entwurf des Bebauungs-plans vorgesehenen gemischten Nutzung anzupassen (Mischgebiet, M)
  7. Die Fläche „MAINT_19_GF“ als Reiterhof soll weiterhin ermöglicht werden. Die Ausweisung als Grünfläche (GF) ist durch entsprechende Symboldarstellungen zu ergänzen.

Darüber hinaus ist in der Stellungnahme der Stadt Maintal folgende Position mit aufzunehmen:
„Die Stadt Maintal ist Bestandteil des hochverdichteten Ballungsraums und Zuzugsgebiet. Die Stadtverordnetenversammlung legt wert auf die Feststellung, dass ihre Stadtentwicklungsziele und die Ausweisung von Baugebieten in erster Linie der Bedienung des Bedarfs dienen, der sich aus der Entwicklung der bereits in Maintal an-sässigen Bevölkerung ergibt. Maintal sieht seine Funktion nicht darin, den in anderen Gemeinden des Ballungsraums nicht zu deckenden Bedarf an neuen Wohnungsraum für die dortige Bevölkerung in Maintal abzudecken. Das Wachstum der Stadt Maintal muss im Einklang mit den infrastrukturellen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen stehen und für die Bevölkerung sozialverträglich gestaltet sein.“

Begründung:

Der Entwurf des RegFNP weist Flächenänderungen aus, die nicht den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entsprechen bzw. den Zielen der Stadtentwicklung entgegenstehen. Daher sind hier Änderungen vorzunehmen. Ebenso ist eine Grundsatzfeststellung zu ergänzen.

Zu 1 und 3: Hierbei handelt es sich um die Flächen östlich des Realgeländes, zu denen die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass diese als ökologische Ausgleichsflächen erhalten werden sollen.
Zu 2: Hierbei handelt es sich um die Fläche am Ortsausgang von Bischofsheim, Fechenheimer Weg, zu der die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass en B-Plan aufzustellen ist, der zum Teil Wohnbebauung und zum Teil Kleingärten vorsieht.
Zu 4: Hierbei handelt es sich um das „Klinggelände“, zu dem es entsprechende Be-schlüsse der Stadtverordnetenversammlung gibt.
Zu 5: Hierbei handelt es sich um die Fläche in der Hermann-Löns-Straße, in der neben dem Mehrgenerationenwohnen auch ein Jugendzentrum integriert werden soll.
Zu 6: Hierbei handelt es sich um die Bebauung des Realgeländes, in der auch eine Kita sowie Einzelhandel entstehen soll.
Zu 7: Hierbei handelt es sich um die Fläche des Reiterhofs am westlichen Ortsausgang von Dörnigheim.

Die Flächenbezeichnungen ergeben sich aus der Karte 4 zum RegFNP bzw. die Anlage 1 der Magistratsvorlage.