Änderung des Planungsziels für das derzeitige Real-Gelände

Antrag zu TOP 11 der Tagesordnung der 20. Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2014

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP 11 auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

Änderung des Planungsziels

  1. Die Festlegungen im Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich SO werden verändert und der Entwurf des Bebauungsplans entsprechend angepasst:
    • Es wird kein Einkaufszentrum vorgesehen. Stattdessen wir eine Mischbebauung aus Büro-, Praxis-, kleinen Geschäften und Geschoßwohnungsbau vorgesehen.
    • Die Wohnbebauung soll hierbei in Richtung der Wingertstraße zu dem geplanten Fußgängerweg orientiert sein, während die Büro-, Praxis- und Einzelhandelsnutzung Richtung Kennedystraße ausgerichtet wird.
    • Die ebenerdig angeordneten Einzelhandelsbetriebe sollen eine Nutzfläche von 400 m² je Einheit nicht übersteigen, eine angrenzende Errichtung von Kleingewerbebetrieben im Zusammenhang mit den einzelhandelsbetrieben ist zulässig, sofern diese nichtstörend betriebsadäquat sind.
    • Anlagen und Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind zulässig
    • Weiterhin sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig
    • Ebenso ist die Errichtung einer Diskothek und eines Kinos mit einer jeweiligen Nettonutzfläche von maximal 2.000 m² zulässig.
    • Nicht zulässig ist die Errichtung von großflächigen Einzelhandel
    • Die vorgesehene Tiefgarage darf kommerziell genutzt werden, durch geeignete Maßnahmen wird der ruhende Verkehr in den angrenzenden Bereichen von Nutzern der Büro und Gewerbebetriebe frei gehalten
  2. Zulässig sollen ergänzend folgende Sortimente für den Einzelhandel sein:
    • Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel
    • Wohnraumleuchten (Wand- und Deckenleuchten, Standleuchten, Tischleuchten)
    • Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
    • Heimtextilien (Teppicherzeugnisse)
    • elektrische Haushaltsgeräte –Großgeräte (u.a. Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen)
    • Anstrichmittel (Farben, Lacke)
    • Tapeten und Bodenbeläge
    • Pflanzen und Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- und Düngemittel
    • Zoologischer Bedarf und lebende Tiere(Heim- und Kleintierfutter)
  3. Nach Durchführung der Anpassungen wird der bebauungsplan erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Begründung:

Die geplante Nutzung durch ein kleines Einkaufzentrum dürfte nicht erfolgreich zu betreiben sein und damit droht das neue Areal schnell so zu verfallen, wie dies bereits beim Opeleck der Fall ist. Sowohl in Dörnigheim (Braubachgelände, Gewerbegebiet Ost), wie auch in Hanau (Kinzigbogen, Westcarree) sind mittlerweile Einkaufszentren entstanden, die eine große Attraktivität ausüben. Daher ist es wichtig, dieses neue Entree für Maintal langfristig attraktiv zu gestalten und mit Nutzungen auszustatten, die erfolgversprechend sind. Die ursprünglich für dieses Areal vorgesehenen Nutzungen sind dementsprechend anzupassen.

Die große Einschränkung der Einzelhandelssortimente reduziert die Erfolgswahrscheinlichkeit der Vermarktung. Diese ist daher auszudehnen, wobei die kleinen Einzelhandelsflächen je Einheit dafür Sorge tragen, dass keine großen Einzelhandelsgeschäfte sich in dem Areal ansiedeln.

Die Möglichkeit der Errichtung einer Diskothek und eines Kinos werten das Areal weiter auf und bieten in Maintal zusätzliche kulturelle Möglichkeiten. Denkbar ist auch die Einrichtung einer Tanzschule oder eines Indoors-Kletterpark.

Für einen Investor ist eine gute Ausnutzung der verfügbaren Fläche erfolgskritisch. Daher sollten keine zu großen Anforderungen an eine „Marktplatz-Konfiguration“ gestellt werden. Ebenso kann die kommerzielle Nutzung der Tiefgarage hilfreich sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer