Änderung des Nachtragshaushaltes 2016 und des Investitionsprogramms 2015-2018

Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9 und 10 auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2016 zu nehmen:

Änderung des Nachtragshaushaltes 2016 und des Investitionsprogramms 2015-2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt verändert:

1. Stellenplan

Im Stellenplan wird ergänzt:

„Die durch Arbeitsverträge vereinbarte Stundenleistung der Beschäftigten im Elementarbereich (Erziehungsdienste) übersteigt unbeschadet der Stellenanzahl nicht den nach JAM ermittelten Bedarf.“

Die budgetierten Personalkostenansätze sind entsprechend anzupassen.

 Begründung:

Durch die Freigabe weiterer Stellen für die Erziehungsdienste besteht die Möglichkeit über den im JAM ermittelten Bedarf hinaus Stundenleistungen arbeitsvertraglich zu binden. Dies gilt es vorsorglich zu verhindern.

2. Stellenplan

Im Stellenplan Teil C für das Budget 5 werden die neuen 7 Stellen S11b nicht aufgenommen. Der veranschlagte Ansatz für Personalkosten bleibt für befristete Anstellungen erhalten.

 Begründung:

Die geplanten Stellen dienen der Betreuung der nach Maintal kommenden Flüchtlinge. Ausgehend von der Annahme, dass diese Aufgabe nicht auf mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte angelegt ist, sollte eine Anstellung ausschließlich auf Basis von befristeten Verträgen erfolgen, um dem tatsächlichen Bedarf entsprechend Personal anzustellen. Die Einrichtung dauerhafter Stellen führt dazu, dass die Stadt künftig auf Personal „sitzen bleibt“, für die sie keine adäquaten weiteren Einsatzgebiete hat. Dies sollte vermieden werden. Dessen ungeachtet sind in der Budgetplanung ausreichend finanzielle Mittel vorzuhalten, um die befristeten Anstellungen zu ermöglichen. Daher sind nur die Stellen im Stellenplan zu streichen, nicht jedoch die Kostenansätze.

3. Budget 20103 Statistik/Wahlen – sonst. weitere Fremdleistungen und 6820000 Statistik/Wahlen – Porto und Versandkosten

Die vorgesehenen Budgeterhöhungen werden gestrichen.

Minderausgaben: 15.000 €

Begründung:

Die vorgebrachten Begründungen stellen keine neuen Sachverhalte dar und hätten bei sorgfältiger Planung im Haushalt bereits abgebildet sein müssen. Es war sowohl bekannt, dass die Hausdruckerei entfällt als auch, dass bei Kommunalwahlen üblicherweise Musterstimmzettel verteilt werden. Daher sind die Fehlplanungen im Budget zu erwirtschaften.
4. Budget 30201 6161000 Stadtbüchereien – Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen

Der Ansatz und die Leistungsbeschreibung werden gestrichen.

Minderausgaben: 55.000 €

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Kosten für eine Sanierung von Gebäuden des Kreises übernehmen soll. Die Stadt ist – wenn überhaupt – Mieterin der Räumlichkeiten und hat Anspruch auf eine Mängelfreiheit. Daher sind die Kosten dorthin zu verlagern, wo sie hingehören, nämlich zum Kreis.
5. Budget 30401 7128017 Sportförderung – Zuschüsse für Nutzung Maintalbad

Der Ansatz und die Leistungsbeschreibung werden gestrichen.

Minderausgaben: 12.000 €

Begründung:

Aus der Begründung geht implizit hervor, dass diese Zuschüsse bereits gezahlt werden. Daher wird hier indirekt eine Budgeterhöhung erwirkt, die derzeit nicht gerechtfertigt ist. Diese Förderung ist in künftigen Haushalten mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung abzubilden.
6. 50601 6139000 Asylbewerberbetreuung – Sonstige Fremdleistungen

Der Ansatz wird um 15.000 € reduziert. In der Leistungsbeschreibung wird ergänzt:

„Bis spätestens 30. September wird die Auszahlung von Leistungen auf eine bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt. Die Stadt unterstützt die Flüchtlinge bei der Einrichtung der Konten bei Banken. Die Sicherheitsdienstleistungen werden ab diesem Zeitpunkt eingestellt.“

Minderausgaben: 15.000 €

Begründung:

Es ist nicht angebracht, durch eine Bargeldauszahlung von Leistungen weitere Kosten für die Sicherheit des Auszahlungsvorgangs zu generieren, wenn kostengünstige Alternativen existieren. Mit dem Konto für Jedermann ist dies der Fall. Daher soll die Stadtverwaltung den Auszahlungsvorgang auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umstellen und den Flüchtlingen bei der Einrichtung der Konten behilflich sein. Die Sparkassen sind in Hessen verpflichtet, ein solches Konto einzurichten (§ 2 Abs. 4 des Hessischen Sparkassengesetzes)

Auch Flüchtlinge haben nach Auskunft der Bundesregierung ein Anrecht auf ein Konto: „Ab dem 19. Juni hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto: es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. […]Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein.“ Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html
7. 40401-103 6173000 Kita Wingertstraße – Fremdreinigung

Die vorgesehene Fremdreinigung wird ergebnisneutral erwirtschaftet.

Minderausgaben: 28.000 €

Begründung:

Durch die Umstellung von Eigen- auf Fremdreinigung müssen an anderer Stelle im Budget Minderungen eintreten, da die erbrachte Leistung sich nicht verändert. Daher sind die Mittel im Budget zu erwirtschaften.
8. 60901 6700001 Verwaltung städt. Gebäude – Mieten Pachten Erbbauzinsen

Die vorgesehene Leibrente wird aus dem eingesparten budgetierten Kaufpreis als Erwerbsnebenkosten im Investitionsprojekt 61001-00001 finanziert und auf das Grundstück aktiviert.

Minderausgaben im Ergebnishaushalt: 35.000 €

Erhöhung der Auszahlungen im Investitionshaushalt: 35.000 €

Begründung:

Die Leibrente ist eine Nebenleistung des Erwerbs des Grundstücks und erhöht den Kaufpreis. Sie ist daher dem Grundstück zuzurechnen und auf dieses nach zu aktivieren.
9. 61603 NEU 6139027 Bauflächenentwicklung „Am Berghof“ – Allgemeine Planungskosten

Der Ansatz und die Leistungsbeschreibung werden gestrichen.

Minderausgaben: 39.000 €

Begründung:

Eine Beplanung des Geländes „Am Berghof“ macht frühestens nach Verabschiedung des Stadtentwicklungsplans Sinn. Dieser wird voraussichtlich erst im Herbst verabschiedet, so dass kein Bedarf für Planungsmittel in 2016 besteht. Die Mittel sind daher zu streichen und ggf. im Haushalt 2017 neu zu veranschlagen.
10. 61603 NEU 6161000 Bauflächenentwicklung „Am Berghof“ – Instandhaltung Gebäude u. Außenanlagen

Die Baufeldfreimachung wird aus dem eingesparten budgetierten Kaufpreis als Erwerbsnebenkosten im Investitionsprojekt 61001-00001 finanziert und auf das Grundstück aktiviert.

Minderausgaben im Ergebnishaushalt: 300.000 €

Erhöhung der Auszahlungen im Investitionshaushalt: 300.000 €

Begründung:

Über die Kosten einer Baufeldfreimachung wurde bisher bei dieser Investition noch nicht informiert. Es handelt sich um Kosten die klassisch zur Herstellung eines bebaubaren Grundstücks gehören und dessen Wert steigern. Daher sind die Kosten auf das Grundstück zu aktivieren. Im Rahmen des Ankaufs des Grundstücks wurde das verfügbare Budget nicht ausgeschöpft, so dass hier Mittel verfügbar sind.
11. 10107-1601 Zentrale Dienste – Erwerb von Laptops Stadtverordnetenversammlung und Magistrat

Die Investition wird gestrichen. Es erfolgt keine Anschaffung von Laptops für die Stadtverordneten auf Kosten der Stadt.

Reduktion der Auszahlungen: 60.000 €

Begründung:

Die Kosten für eine EDV-Ausstattung der Stadtverordneten (und des Magistrates) erweist sich über die Dauer der gesamten Legislaturperiode als teurer, als der Druck von Sitzungsunterlagen. Darüber hinaus ist diese Maßnahme mit technischen und steuerrechtlichen Schwierigkeiten versehen, die sie nicht sinnvoll machen. Es ist daher eine andere Lösung für die Bereitstellung der Unterlagen zu entwickeln, die auch den Stadtverordneten gerecht wird, die weiterhin auf einen Ausdruck von Sitzungsunterlagen für ihre Arbeit bestehen.
12. 50601-Neu Asylbewerberbetreuung – Flüchtlingsunterkunft Siemensallee

Es wird ein neues Investitionsprojekt eingerichtet mit folgender Beschreibung:

„Für die Planung einer Asylbewerberunterkunft für bis zu 100 Personen in der Siemensallee werden im Jahr 2016 rd. 600.000 € für Planung und vorbereitende Tätigkeiten eingestellt. Der Bau erfolgt im Jahr 2017. Hierfür werden 3.000.000 € benötigt. Um rechtzeitig mit der Beauftragung beginnen zu können wird für das Jahr 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der Baukosten eingestellt.

Erhöhung der Auszahlungen im Investitionshaushalt 2016: 600.000 €

Erhöhung der Auszahlungen im Investitionshaushalt 2017 (mit VE): 3.000.000 €

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Flüchtlingsunterkunft durch die Stadt realisieren zu lassen. Um eine zügige Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen, werden die entsprechenden Mittel in der Investitionsplanung vorgesehen.
13. 50601-1602 Asylbewerberbetreuung – Flüchtlingsunterkunft Fechenheimer Weg

Der Investitionsansatz wird gestrichen.

Reduktion der Auszahlungen im Investitionshaushalt 2016: 600.000 €

Reduktion der Auszahlungen im Investitionshaushalt 2017 (mit VE): 3.000.000 €

Begründung:

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, über den Bau der Einrichtung für Flüchtlinge am Fechenheimer Weg erst im Rahmen des Stadtleitbildplans zu entscheiden, werden in 2016 keine Mittel für diese Maßnahme benötigt. Eine eventuell erforderliche Neuveranschlagung kann im Rahmen der Haushaltsplanung für 2017 erfolgen.