Änderung des Frauenförderungsplans

Antrag zu TOP 16 der Tagesordnung der 23. Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2014

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP 16 auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

Änderung des Frauenförderungsplans

§4 Absatz 1 des Frauenförderplans für die Verwaltung und für den Eigenbetrieb Betriebshof erhält folgende Fassung:
„Grundsätzlich werden wieder zu besetzende Stellen zuerst intern ausgeschrieben. Wenn in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, hausintern keine Bewerberin  vorhanden ist und auch kein männlicher geeigneter Bewerber sich auf die Stelle beworben hat, wird die Stelle extern ausgeschrieben.“
Anlage 1 Punkt 1 des Frauenförderplans für die Verwaltung und für den Eigenbetrieb Betriebshof wird der Satz „Eine Besetzung dieser Ausbildungsplätze mit männlichen Bewerbern ist ausgeschlossen.“ gestrichen.
Begründung:

Die Regelungen im Frauenförderplan gehen weit über die Regelungen im Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung hinaus und stellen eine Diskriminierung von Männern dar. Ziel des Frauenförderplans ist es, die Gleichberechtigung von Frauen zu erreichen, nicht aber zu verhindern, dass Männer vakante Positionen besetzen können, wenn es keine Frau gibt, die diese Position einnehmen kann. So würde es nach der vom Magistrat vorgesehenen Regelung für Männer keine Chance geben sich auf eine – möglicherweise besser dotierte – Stelle zu bewerben, die sie interessiert, nur weil in der entsprechenden Abteilung zu wenig Frauen beschäftigt sind, sich gleichwohl aber keine geeignete Frau bewirbt.

In §4 Absatz 4 HGIG heißt es hierzu ausdrücklich: „4) In jedem Frauenförderplan sind jeweils mehr als die Hälfte der zu besetzenden Personalstellen eines Bereichs, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, zur Besetzung durch Frauen vorzusehen. Dies gilt nicht, wenn ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für eine Tätigkeit ist. Ist glaubhaft dargelegt, dass nicht genügend Frauen mit der notwendigen Qualifikation zu gewinnen sind, können entsprechend weniger Personalstellen zur Besetzung durch Frauen vorgesehen werden. (…)“. Damit hat die Stadt sehr wohl die Möglichkeit, auch männlichen Beschäftigten eine Chance auf eine frei Stelle zu geben, wenn sich keine qualifizierten Frauen bewerben.

Noch viel gravierender ist es, wenn Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, nur weil es keine weiblichen Bewerber in ausreichender Zahl gibt. Es kann nicht sein, dass die Politik jedes Jahr händeringend nach Ausbildungsplätzen für junge Menschen ruft, aber dann, wenn sie im eignen Einflussbereich vorhanden sind, diese absichtlich frei lässt. Damit würde die Stadt Maintal willentlich jungen Männern eine Ausbildung verweigern. Das hat nichts mit unserer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Bildung junger Menschen zu tun.

Auch hier sind die Regelungen im HGIG eindeutig: § 7 Vergabe von Ausbildungsplätzen lautet:
„(1) In Ausbildungsberufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen mindestens zur Hälfte zu berücksichtigen. Satz 1 gilt nicht für Ausbildungsgänge, in denen der Staat ausschließlich ausbildet.
(2) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen auf freie Ausbildungsplätze in Berufen im Sinne von Abs. 1 Satz 1 aufmerksam zu machen und sie zur Bewerbung zu veranlassen. Liegen trotz solcher Maßnahmen nicht genügend Bewerbungen von Frauen vor, können entgegen Abs. 1 Satz 1 mehr als die Hälfte der Ausbildungsplätze mit Männern besetzt werden.“ Das Gesetz erlaubt damit genau das Gegenteil dessen, was der Magistrat mit seiner Regelung beabsichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer