Änderung des Beschlussvorschlags zum Klinggelände

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Ziffer 1 der Vorlage erhält folgende neue Fassung:
    „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abschluss einer Vereinbarung durch den Magistrat mit dem Land Hessen zur Kenntnis, wonach über die Baulandoffensive Hessen (BOH) für das Grundstück Klingstraße 4 eine Machbarkeitsstudie für eine Wohngebietsentwicklung erstellt wird. Die Kosten trägt das Land Hessen.“
  2. In Ziffer 3 der Vorlage wird das Wort „Erzieherinnen“ durch das Wort „Erzieher*innen“ ersetzt.

Begründung:

Die Partnerschaftsvereinbarung mit dem Land Hessen wurden vom Magistrat ausweislich der der Vorlage beigefügten Unterlagen bereits geschlossen und die vorgesehene Untersuchung damit angestoßen. Daher verbleibt der Stadtverordnetenversammlung nur noch die Kenntnisnahme über den Vorgang. Eine eigenständige Entscheidungsmöglichkeit, wie sie aus dem Beschlussvorschlag heraus zu lesen wäre, ist nicht mehr gegeben. Deshalb sollte der Beschlusstext diese Sachlage auch zutreffen wiedergeben.

Der Beschlusstext zu Ziffer 3 entspricht nicht den Richtlinien zur gendergerechten Sprache, wie sie sich die Stadt gegeben haben. In der vorliegenden Form könnte der Wohnraum ausschließlich weiblichen Erzieherinnen zur Verfügung gestellt werden, nicht aber männlichen Erziehern. Dies stellt eine Diskriminierung dar. Deshalb ist der gegenderte Begriff „Erzieher*innen“ zu verwenden, wie es auch in der Begründung zutreffend getan wurde.