Änderung der Stadtbücherei-Satzung
Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP 17 auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2016 zu nehmen:
Änderung der Stadtbücherei-Satzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Satzungsentwurf wird §1 wie folgt neu formuliert:
„1. In § 2 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
Die Anmeldung ist nur persönlich möglich. Dabei ist ein Nachweis über den Wohnsitz vorzulegen. Bei Kindern erfolgt die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten.
2. In § 4 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
Die Benutzung der Stadtbücherei ist für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie Schüler und Auszubildende gebührenfrei.“
Begründung:
Die vom Magistrat vorgeschlagene Satzungslösung birgt das Risiko zusätzlicher Bürokratie, da bei jeder Ausleihung geprüft werden muss, ob es sich um Medien für Kinder handelt. Es ist sinnvoller, auch für Kinder ab einem Jahr gleich einen Kinderausweis auszustellen, auf den dann die Medien ausgeliehen werden.