Änderung der Beschlussvorlage zum Bürgerhaus Bischofsheim

Ziffer 2 der Vorlage erhält folgende neue Fassung:

„Das Bürgerhaus Bischofsheim wird im Bestand dahingehend saniert, dass die Brandschutzanforderungen erfüllt werden. Die Sanierung erfolgt in Bauabschnitten mit dem Ziel, die Gastronomie nur für einen möglichst kurzen Zeitraum zu schließen. Eine energetische Sanierung und grundlegende Umgestaltung des Bürgerhauses erfolgt nicht. Die für die Brandschutzertüchtigung erforderlichen Mittel werden im Haushalt abgebildet. Es erfolgt eine Finanzierung über  die  Investitionsförderung  des  Landes Hessen „Sondervermögen Hessenkasse“.“

Begründung:

Die mit der grundlegenden Sanierung des Bürgerhauses verfolgten Ziele einer energetischen Sanierung und Aufwertung als überregionales Veranstaltungszentrum werden nach aktuellem Kenntnisstand nicht erfolgversprechend sein, so dass die geplante hohe Investition nicht tragfähig und angesichts der Schulden- und Kostenlast des städtischen Haushalts auch nicht angezeigt ist. Deshalb sollte sich die Stadt auf das erforderliche Maß der Brandschutzertüchtigung beschränken und im Übrigen dass auch heute funktionsfähige Bürgerhaus Bischofsheim unverändert lassen.

Die bisherigen Planungen haben gezeigt, dass eine energetische Sanierung von Anfang an ausschließlich einen symbolischen Wert gehabt hätte und niemals rentabel sein wird. Der Umbau des Bürgerhauses – faktisch ein totaler Neubau im bestehenden Skelet – wird nicht dazu führen, dass es zu wesentlich mehr Vermietungen kommen wird. Das Bürgerhaus ist und bleibt in erster Linie ein Gebäude für die Maintaler Vereine. Auch ein wirklicher Abriss und Neubau, der noch teurer ausfallen würde, würde zu keinem anderen Ergebnis führen, er würde vielmehr die Zahllast der Stadt für Abschreibungen und Zinsen noch weiter erhöhen, ohne dass wesentliche zusätzliche Erlöse zu erwarten sind. Damit sind sowohl der Neubau als auch die Grundsanierung unwirtschaftlich und abzulehnen.

Für die Brandschutzertüchtigung sind ausweislich der bisherigen Planungen ca. 2,5 Mio. € auskömmlich. Diese können im Haushalt veranschlagt werden und über die Hessenkasse refinanziert werden. Damit werden zudem weitere Mittel aus der Hessenkasse für andere Investitionen verfügbar gemacht. Damit wird auch die übermäßige Neuverschuldung der Stadt etwas eingeschränkt.

Die Bürgerversammlung hat die hohe Bedeutung der Gastronomie für die örtliche Bevölkerung gezeigt. Deshalb sollte diese so kurz wie möglich, beispielsweise während einer sommerlichen Schließungszeit, unterbrochen werden. Neue Gastronomiekonzepte entsprechen nicht den Wünschen der Bürger vor Ort und sind daher in ihrem Erfolg sehr ungewiss.